Formular - Befreiung vom Eigenanteil an Lehrmittel

26. 08. 2020

Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Richtlinie Ausstattungsprogramm für mobile Endgeräte — RL AusProEnd) vom 20.08.2020

 

 

Sehr geehrte Eltern,

werte Sorgeberechtigte,

 

das Land Brandenburg gewährt mit Unterstützung des Bundes durch Mittel des Bundes aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in mobile Endgeräte.

Laut Richtlinie sollen damit Schulen unterstützt werden, um in der Zeit eines Corona bedingten eingeschränkten Schulbetriebes einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht mit mobilen Endgeräten von zu Hause aus zu ermöglichen.

Die aus Mitteln der Richtlinie finanzierten Endgeräte werden   zur Verfügung gestellt.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schülern, die laut § 12 Lernmittelverordnung vom Eigenanteil zuzahlungsbefreit sind.

Dies betrifft Familien, die zum Stichtag 01.06.2020 im Bezug von:

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch — Sozialhilfe,
  • oder Arbeitslosengeld Il oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch — Grundsicherung für Arbeitsuchende, sind.

Um die Mittel aus der o.g. Richtlinie zu beantragen, benötigt die Schule dringend

  • den Nachweis auf Befreiung Eigenanteil für Lehrmittel –
    siehe Formular – Fbl. Nachweis Befreiung –
  • und die Vorlage des jeweiligen Bescheides
    bis spätestens Donnerstag, 03.09.2020 – 08:00 Uhr

Andernfalls entfällt die Möglichkeit der Antragstellung.                                 

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Kuhl, Schulleiter

 

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