Voller Präsenzunterricht ab 07.06.2021
Dahme/Mark, 31. Mai 2021
Organisation des Schuljahres 2020/2021 ab dem 7. Juni 2021
Schul- und Unterrichtsorganisation in den weiterführenden Schulen
§ 17 Abs. 4a der 7. SARS-C0V-2-EindV) im Land Brandenburg
Ab Montag, den 7. Juni 2021 besuchen alle Schüler/innen der 7. bis 9. Klasse die Schule im Präsenzunterricht mit ungeteilten Lerngruppen
(voller Präsenzunterricht).
Hygiene, Infektionsschutz, Testkonzept
Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken in Schule, Unterricht und im Schülerverkehr
a) Schülerverkehr
Gemäß S 15 Abs. 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV besteht bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen.
b) Schule und Unterricht
Gemäß S 17 Abs. 1 der 7.SARS-CoV-2-EindV sind Schüler/innen, Lehrkräfte und Besucher/innen verpflichtet, im Innenbereich der Schulen eine medizinische Maske zu tragen,
c) Ausnahmen
Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten gemäß S 2 Abs. 2 der 7.SARS-CoV-2-EindV für Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können und die stattdessen eine Allgemeinmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen haben; die Feststellung, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, treffen die Erziehungsberechtigten;
- für den durch S 2 Abs. 3 der 7.SARS-CoV-2-EindVvon der Verpflichtung befreiten
Personenkreis; gemäß S 17 Abs. 1 Nr. 1 der 7.SARS-C0V-2-EindV - für alle Schüler/innen während des Sportunterrichts,
- Schüler/innen und Lehrkräfte während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die
medizinische Maske abgenommen werden kann und im Interesse regelmäßiger
Tragepausen zur Erholung auch sollte
Hygieneplan der Schule
Weiterhin gilt, dass die einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion im Verantwortungsbereich jeder und jedes einzelnen liegen:
-
- Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten.
- Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen,
- Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden,
- Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen.
- Räume regelmäßig und ausgiebig lüften (Stoßlüften).
Testkonzept
Das Testkonzept für die Schulen wird fortgeschrieben.
Infektionsschutz
Bei der Organisation des Präsenzunterrichts und der pädagogischen Angebote sind unter anderem folgende Maßgaben zu beachten:
- Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben: trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen u.a. Beschäftigte weisen eine Erkrankung durch ärztliches Attest nach, Schüler/innen sind zu entschuldigen.
- Personen, die mit einem nachweislich an COVID-19 Erkrankten in einem Hausstand leben oder Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen bzw. selbst erkrankt sind, dürfen die Schule nicht betreten.
H. Kuhl, Schulleiter